<!--[-->Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung und Festlegung von Impf‑ und Sperrzonen (2008)<!--]-->
Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung und Festlegung von Impf‑ und Sperrzonen (2008) Verordnung vom 7/24/2008
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/24/2008XXIII
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung um Einfuhrbeschränkungen, definiert Sperr‑ und Impfgebiete und legt ein flächendeckendes Impfprogramm für Rinder, Schafe und Ziegen fest.

Schwerpunkte

  • Einfuhr von Tieren aus anderen EU‑Staaten und der Schweiz ist bis zum 31.12.2008 nur aus definierten Sperrzonen erlaubt, sofern die Tiere den Anforderungen des Art. 9a Abs. 1 der EU‑Verordnung 1266/2007 entsprechen.
  • Die Bezirksverwaltungsbehörde muss alle Betriebe mit empfangs­fähigen Tieren erfassen und die Einhaltung der EU‑Verordnung 1266/2007 überwachen; in Sperrzonen sind Sentineltiere einzusetzen.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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