Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung und Festlegung von Impf‑ und Sperrzonen (2008)
Verordnung vom 24.07.2008Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung um Einfuhrbeschränkungen, definiert Sperr‑ und Impfgebiete und legt ein flächendeckendes Impfprogramm für Rinder, Schafe und Ziegen fest.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/24/2008XXIII
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung um Einfuhrbeschränkungen, definiert Sperr‑ und Impfgebiete und legt ein flächendeckendes Impfprogramm für Rinder, Schafe und Ziegen fest.Schwerpunkte
- Einfuhr von Tieren aus anderen EU‑Staaten und der Schweiz ist bis zum 31.12.2008 nur aus definierten Sperrzonen erlaubt, sofern die Tiere den Anforderungen des Art. 9a Abs. 1 der EU‑Verordnung 1266/2007 entsprechen.
- Die Bezirksverwaltungsbehörde muss alle Betriebe mit empfangsfähigen Tieren erfassen und die Einhaltung der EU‑Verordnung 1266/2007 überwachen; in Sperrzonen sind Sentineltiere einzusetzen.
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