Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit7/30/2008XXIII
Arbeitsrecht
Forstwirtschaft
Ausländerbeschäftigung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die befristete Beschäftigung von ausländischen Forstarbeitern zur schnellen Beseitigung von Sturmschäden, wobei jede Bewilligung maximal sechs Monate gilt und die Regelung am 30. November 2008 endete.Schwerpunkte
- Die Verordnung erlaubt die Erteilung von befristeten Arbeitsbewilligungen für ausländische Forstarbeiter, die wegen Sturmschäden dringend benötigt werden.
- Die Bewilligungen dürfen nur innerhalb der durch andere Verordnungen festgelegten Kontingente (BGBl. II Nr. 7, 52 und 108/2008) erteilt werden.
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