Änderung der Verordnung über Beschäftigungsverbote für Arbeitnehmerinnen (2008)
Verordnung vom 31.07.2008Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ändert die Regelungen zu Beschäftigungsverboten für Arbeitnehmerinnen: § 2 entfällt, die alten §§ 3‑6 werden zu §§ 2‑5 umbenannt und ein neuer Absatz wird in § 5 eingefügt. Inkrafttreten ist der 3. April 2009.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit7/31/2008XXIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ändert die Regelungen zu Beschäftigungsverboten für Arbeitnehmerinnen: § 2 entfällt, die alten §§ 3‑6 werden zu §§ 2‑5 umbenannt und ein neuer Absatz wird in § 5 eingefügt. Inkrafttreten ist der 3. April 2009.Schwerpunkte
- Der bisherige § 2 wird vollständig gestrichen.
- Die alten Paragraphen 3‑6 erhalten neue Bezeichnungen als § 2‑5.
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