<!--[-->Änderung der Verordnung über Beschäftigungsverbote für Arbeitnehmerinnen (2008)<!--]-->
Änderung der Verordnung über Beschäftigungsverbote für Arbeitnehmerinnen (2008)
Verordnung vom 31.07.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 ändert die Regelungen zu Beschäftigungsverboten für Arbeitnehmerinnen: § 2 entfällt, die alten §§ 3‑6 werden zu §§ 2‑5 umbenannt und ein neuer Absatz wird in § 5 eingefügt. Inkrafttreten ist der 3. April 2009.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit7/31/2008XXIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 ändert die Regelungen zu Beschäftigungsverboten für Arbeitnehmerinnen: § 2 entfällt, die alten §§ 3‑6 werden zu §§ 2‑5 umbenannt und ein neuer Absatz wird in § 5 eingefügt. Inkrafttreten ist der 3. April 2009.

Schwerpunkte

  • Der bisherige § 2 wird vollständig gestrichen.
  • Die alten Paragraphen 3‑6 erhalten neue Bezeichnungen als § 2‑5.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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