Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/31/2008XXIII
Gesundheit
Tiermedizin
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 281/2008 ändert die Tiergesundheitsdienst‑Verordnung 2005: Sie führt interne Kontrollen ein, legt externe, risikobasierte Kontrollen durch das Bundesministerium fest und definiert neue Berichtspflichten sowie Terminologie‑Anpassungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 7 Abs. 2 und 3 des Tierarzneimittelkontrollgesetzes als Rechtsgrundlage.
- Der Name des Ministeriums wird von „Gesundheit und Frauen“ zu „Gesundheit, Familie und Jugend“ geändert.
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