Zusammenfassung
Die Verordnung vom 5. August 2008 ändert die Vignettenpreisverordnung 2007, indem sie Preise für Korridorvignetten festlegt (2 € für eine Richtung, 4 € für beide) und deren Gültigkeit ab dem 1. September 2008 bestimmt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/5/2008XXIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 5. August 2008 ändert die Vignettenpreisverordnung 2007, indem sie Preise für Korridorvignetten festlegt (2 € für eine Richtung, 4 € für beide) und deren Gültigkeit ab dem 1. September 2008 bestimmt.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph 3a legt den Preis einer Korridorvignette fest: 2 € für eine Fahrtrichtung und 4 € für beide Richtungen, inklusive Umsatzsteuer.
- Absatz 4 von Paragraph 4 bestimmt, dass die Korridorvignette ab dem 1. September 2008 gültig ist.
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