<!--[-->Verordnung über die Vergütung für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage<!--]-->
Verordnung über die Vergütung für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage
Verordnung vom 07.08.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Krankenversicherungsträger für das Einziehen der Arbeiterkammerumlage 1,5 % der eingezogenen Beträge als Vergütung erhalten dürfen. Sie trat am 1. Juli 2008 in Kraft und ersetzte die alte Regelung von 1990.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz8/7/2008XXIII
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Krankenversicherungsträger für das Einziehen der Arbeiterkammerumlage 1,5 % der eingezogenen Beträge als Vergütung erhalten dürfen. Sie trat am 1. Juli 2008 in Kraft und ersetzte die alte Regelung von 1990.

Schwerpunkte

  • Die rechtliche Grundlage für die Vergütungsregelung beruht auf Bestimmungen des ASVG und des B‑KUVG.
  • Die Verordnung wird im Einvernehmen mit den Ministerinnen für Gesundheit, Familie und Jugend sowie Finanzen erlassen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Buchinger Erwin, Dr. © Parlamentsdirektion

Buchinger Erwin, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.