Zusammenfassung
Die Verordnung vom 12. August 2008 aktualisiert in § 2 Abs. 4 die Bezugnahme auf die ÖNACE‑Klassifikation, indem sie die alte Formulierung durch den Hinweis auf die aktuelle Fassung der Bundesanstalt Statistik Österreich ersetzt.Bundesministerium für Finanzen8/12/2008XXIII
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 12. August 2008 aktualisiert in § 2 Abs. 4 die Bezugnahme auf die ÖNACE‑Klassifikation, indem sie die alte Formulierung durch den Hinweis auf die aktuelle Fassung der Bundesanstalt Statistik Österreich ersetzt.Schwerpunkte
- Die Verordnung ändert die Formulierung in § 2 Abs. 4, sodass künftig auf die aktuelle ÖNACE‑Fassung verwiesen wird.
- Durch den neuen Wortlaut wird klargestellt, dass die Klassifikation von der Bundesanstalt Statistik Österreich herausgegeben wird.
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