<!--[-->Verordnung über Sicherheiten für Marktordnungswaren (2008)<!--]-->
Verordnung über Sicherheiten für Marktordnungswaren (2008)
Verordnung vom 25.01.2008

Zusammenfassung

Die Marktordnungs‑Sicherheitenverordnung 2008 legt fest, welche Sicherheitsleistungen für Wein und landwirtschaftlichen Ethylalkohol zu erbringen sind. Sie bestimmt die zuständigen Stellen, definiert Ausnahmen bei geringen Beträgen und regelt den Verfall von nicht genutzten Sicherheiten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/25/2008XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Marktordnungs‑Sicherheitenverordnung 2008 legt fest, welche Sicherheitsleistungen für Wein und landwirtschaftlichen Ethylalkohol zu erbringen sind. Sie bestimmt die zuständigen Stellen, definiert Ausnahmen bei geringen Beträgen und regelt den Verfall von nicht genutzten Sicherheiten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt die Sicherheiten für Marktordnungswaren und bezieht sich dabei auf verschiedene EU‑Verordnungen, insbesondere im Bereich Wein und landwirtschaftlicher Ethylalkohol.
  • Die Sicherheitsleistung wird im Wein‑ und Ethylalkoholsektor an den Bundesminister und in allen anderen Bereichen an die Agrarmarkt Austria (AMA) abgeführt.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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