Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/19/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 2008 verschärft die Qualitätskontrolle bei HIV‑Tests: Schnelltests dürfen nur einzeln verwendet werden, Laboratorien müssen an Ringversuchen teilnehmen und positive Schnelltest‑Ergebnisse müssen durch Bestätigungstests verifiziert werden.Schwerpunkte
- Schnelltests dürfen nicht im Rahmen von Reihenuntersuchungen eingesetzt werden.
- Die Qualitätssicherungs‑Regeln gelten ausschließlich für das diagnostische Vorgehen, auch bei Blutspenden.
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