<!--[-->Änderung der Qualitätskontrolle für HIV‑Diagnostik (2008)<!--]-->
Änderung der Qualitätskontrolle für HIV‑Diagnostik (2008) Verordnung vom 8/19/2008
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/19/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 2008 verschärft die Qualitätskontrolle bei HIV‑Tests: Schnelltests dürfen nur einzeln verwendet werden, Laboratorien müssen an Ringversuchen teilnehmen und positive Schnelltest‑Ergebnisse müssen durch Bestätigungstests verifiziert werden.

Schwerpunkte

  • Schnelltests dürfen nicht im Rahmen von Reihenuntersuchungen eingesetzt werden.
  • Die Qualitäts­sicherungs‑Regeln gelten ausschließlich für das diagnostische Vorgehen, auch bei Blutspenden.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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