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Käselagerhaltungsbeihilfenverordnung 2008 – Beihilfen für private Käselagerhaltung
Verordnung vom 27.08.2008

Zusammenfassung

Die Käselagerhaltungsbeihilfenverordnung 2008 regelt die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Käsesorten im Lagerhaltungsjahr 2008/09. Sie legt Zuständigkeiten, Vertragsformen, Qualitätskriterien, Aufzeichnungs‑ und Meldepflichten sowie Prüfrechte fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/27/2008XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Käselagerhaltungsbeihilfenverordnung 2008 regelt die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Käsesorten im Lagerhaltungsjahr 2008/09. Sie legt Zuständigkeiten, Vertragsformen, Qualitätskriterien, Aufzeichnungs‑ und Meldepflichten sowie Prüfrechte fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung setzt EU‑Regeln zur Beihilfe für private Käselagerhaltung im Lagerhaltungsjahr 2008/09 um.
  • Die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung und Kontrolle zuständig.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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