Käselagerhaltungsbeihilfenverordnung 2008 – Beihilfen für private Käselagerhaltung
Verordnung vom 27.08.2008Zusammenfassung
Die Käselagerhaltungsbeihilfenverordnung 2008 regelt die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Käsesorten im Lagerhaltungsjahr 2008/09. Sie legt Zuständigkeiten, Vertragsformen, Qualitätskriterien, Aufzeichnungs‑ und Meldepflichten sowie Prüfrechte fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/27/2008XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Käselagerhaltungsbeihilfenverordnung 2008 regelt die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Käsesorten im Lagerhaltungsjahr 2008/09. Sie legt Zuständigkeiten, Vertragsformen, Qualitätskriterien, Aufzeichnungs‑ und Meldepflichten sowie Prüfrechte fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt EU‑Regeln zur Beihilfe für private Käselagerhaltung im Lagerhaltungsjahr 2008/09 um.
- Die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung und Kontrolle zuständig.
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