Zusammenfassung
Die Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2008 regelt, wie Schulen und Kindergärten finanzielle Unterstützung für die Verteilung von Milchprodukten erhalten können. Zuständig ist die Marktordnungsstelle AMA, die Anträge prüft, Fristen festlegt und Kontrollen durchführt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/25/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2008 regelt, wie Schulen und Kindergärten finanzielle Unterstützung für die Verteilung von Milchprodukten erhalten können. Zuständig ist die Marktordnungsstelle AMA, die Anträge prüft, Fristen festlegt und Kontrollen durchführt.Schwerpunkte
- Die Verordnung dient der Umsetzung von EU‑Rechtsakten, die die Gewährung von Milch‑Beihilfen an Schulen regeln.
- Zuständig für die Durchführung ist die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA).
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