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Änderung der Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2008
Verordnung vom 27.08.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2008, um EU‑Vorgaben zu integrieren, definiert förderfähige Milchprodukte und regelt Antrags‑, Melde‑ sowie Kontrollpflichten für Schulen und Lieferanten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/27/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2008, um EU‑Vorgaben zu integrieren, definiert förderfähige Milchprodukte und regelt Antrags‑, Melde‑ sowie Kontrollpflichten für Schulen und Lieferanten.

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich wird erweitert, sodass die Verordnung nun die EU‑Rechtsakte Art. 102 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 657/2008 berücksichtigt.
  • Begünstigte sind alle Personen, die in Art. 2 der EU‑Verordnung (EG) Nr. 657/2008 genannt werden – im Wesentlichen schulische Einrichtungen.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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