Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Schuljahr 2008/2009 zusätzliche Beihilfen und Höchstpreise für Milchprodukte fest, die an Schulen abgegeben werden dürfen. Sie gilt vom 1. August 2008 bis zum 31. Juli 2009.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/27/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Schuljahr 2008/2009 zusätzliche Beihilfen und Höchstpreise für Milchprodukte fest, die an Schulen abgegeben werden dürfen. Sie gilt vom 1. August 2008 bis zum 31. Juli 2009.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert ihren Anwendungsbereich: Sie regelt die zusätzliche Schulmilch‑Beihilfe nach EU‑Verordnung Nr. 1234/2007 und legt Höchstpreise für Milchprodukte fest, die an Schülerinnen und Schüler abgegeben werden.
- Für den Zeitraum vom 1. August 2008 bis zum 31. Juli 2009 erhalten Produzenten eine zusätzliche Beihilfe von 5,19 € bis 39,71 € pro 100 kg, je nach Produktkategorie I‑V.
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