<!--[-->Milchmeldeverordnung 2008 – Meldepflichten für Kuhmilch<!--]-->
Milchmeldeverordnung 2008 – Meldepflichten für Kuhmilch Verordnung vom 9/1/2008
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/1/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Milchmeldeverordnung 2008 verpflichtet alle Unternehmen, die mit Kuhmilch handeln, regelmäßige Meldungen über Menge, Qualität und Preis an die Marktordnungsstelle AMA zu übermitteln. Die Meldungen erfolgen wöchentlich, monatlich, dekadenweise und jährlich, je nach Art der Information.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Kuhmilch produzieren, verarbeiten oder handeln.
  • Die Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) ist für die Vollziehung der Verordnung verantwortlich.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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