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Einrichtung und Besetzung der Künstler‑Kommission (2008) Verordnung vom 9/3/2008
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/3/2008XXIII
Kunst
Kulturpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 regelt die Zusammensetzung der österreichischen Künstlerkommission und legt fest, welche Kunstverbände in den Fachkurien vertreten sein dürfen.

Schwerpunkte

  • Bestimmte Künstlerverbände und Verwertungsgesellschaften dürfen in den Fachkurien Literatur, Musik, bildende Kunst, darstellende Kunst und Filmkunst jeweils ein Mitglied und ein Ersatzmitglied entsenden.
  • Alle genannten Verbände erhalten zusätzlich das Recht, ein Mitglied und ein Ersatzmitglied in die allgemeine Kurie für zeitgenössische Kunstausprägungen zu entsenden.
Dokumente (PDFs)
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