Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/3/2008XXIII
Kunst
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 regelt die Zusammensetzung der österreichischen Künstlerkommission und legt fest, welche Kunstverbände in den Fachkurien vertreten sein dürfen.Schwerpunkte
- Bestimmte Künstlerverbände und Verwertungsgesellschaften dürfen in den Fachkurien Literatur, Musik, bildende Kunst, darstellende Kunst und Filmkunst jeweils ein Mitglied und ein Ersatzmitglied entsenden.
- Alle genannten Verbände erhalten zusätzlich das Recht, ein Mitglied und ein Ersatzmitglied in die allgemeine Kurie für zeitgenössische Kunstausprägungen zu entsenden.
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