<!--[-->Umsetzung der EU‑Direktzahlungen und Umweltauflagen für österreichische Landwirte (2008)<!--]-->
Umsetzung der EU‑Direktzahlungen und Umweltauflagen für österreichische Landwirte (2008)
Verordnung vom 25.01.2008

Zusammenfassung

Die INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung 2008 regelt die Durchführung der EU‑Direktzahlungsprogramme in Österreich, legt Zuständigkeiten fest und definiert Umwelt‑ sowie Grünlandvorgaben für landwirtschaftliche Betriebe.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/25/2008XXIII
Umwelt
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung 2008 regelt die Durchführung der EU‑Direktzahlungsprogramme in Österreich, legt Zuständigkeiten fest und definiert Umwelt‑ sowie Grünlandvorgaben für landwirtschaftliche Betriebe.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass die EU‑Direktzahlungsregelungen (z. B. EG‑Verordnungen 1782/2003, 795/2004 usw.) in Österreich anzuwenden sind.
  • Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Kontrolle und Vollziehung der Direktzahlungsregelungen zuständig.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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