Umsetzung der EU‑Direktzahlungen und Umweltauflagen für österreichische Landwirte (2008) Verordnung vom 1/25/2008
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/25/2008XXIII
Umwelt
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung 2008 regelt die Durchführung der EU‑Direktzahlungsprogramme in Österreich, legt Zuständigkeiten fest und definiert Umwelt‑ sowie Grünlandvorgaben für landwirtschaftliche Betriebe.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass die EU‑Direktzahlungsregelungen (z. B. EG‑Verordnungen 1782/2003, 795/2004 usw.) in Österreich anzuwenden sind.
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Kontrolle und Vollziehung der Direktzahlungsregelungen zuständig.
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