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Änderung der Kosmetikverordnung – neue Stoffgrenzen & Übergangsfristen Verordnung vom 9/4/2008
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend9/4/2008XXIII
Umwelt
Gesundheit
Verbraucherschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung 311/2008 ändert die österreichische Kosmetikverordnung, um EU‑Richtlinien zu übernehmen, neue Stofflisten zu ergänzen und Grenzwerte für bestimmte Chemikalien festzulegen.

Schwerpunkte

  • Für einige Stoffe, die noch nicht den neuen Grenzwerten entsprechen, gelten Übergangsfristen: bis zum 16. Februar 2009 bzw. bis zum 4. Oktober 2009 dürfen sie noch hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden.
  • Die Verordnung setzt die EU‑Richtlinie 2008/42/EG in nationales Recht um und ergänzt damit die bisherige Kosmetikverordnung.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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