Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend9/4/2008XXIII
Umwelt
Gesundheit
Verbraucherschutz
Zusammenfassung
Die Verordnung 311/2008 ändert die österreichische Kosmetikverordnung, um EU‑Richtlinien zu übernehmen, neue Stofflisten zu ergänzen und Grenzwerte für bestimmte Chemikalien festzulegen.Schwerpunkte
- Für einige Stoffe, die noch nicht den neuen Grenzwerten entsprechen, gelten Übergangsfristen: bis zum 16. Februar 2009 bzw. bis zum 4. Oktober 2009 dürfen sie noch hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden.
- Die Verordnung setzt die EU‑Richtlinie 2008/42/EG in nationales Recht um und ergänzt damit die bisherige Kosmetikverordnung.
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