Zusammenfassung
Die Verordnung 312/2008 ergänzt die Preiskennzeichnungsverordnung für Tankstellen um einen neuen Unterabschnitt, der irreführende Preisangaben bei häufigen Treibstoffpreis‑Schwankungen verbietet, und passt die Formulierung in § 5 Abs. 3 entsprechend an.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/4/2008XXIII
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 312/2008 ergänzt die Preiskennzeichnungsverordnung für Tankstellen um einen neuen Unterabschnitt, der irreführende Preisangaben bei häufigen Treibstoffpreis‑Schwankungen verbietet, und passt die Formulierung in § 5 Abs. 3 entsprechend an.Schwerpunkte
- Ein neuer Unterabschnitt (Abs. 1a) wird eingefügt, der festlegt, dass bei mehrmaligen täglichen Preisänderungen von Treibstoffen die Angaben in Werbung mit dem tatsächlich an der Tankstelle verlangten Preis übereinstimmen müssen.
- Die Formulierung in § 5 Abs. 3 wird geändert, sodass künftig sowohl der alte Absatz 1 als auch der neue Absatz 1a ausdrücklich genannt werden.
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