Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/10/2008XXIII
Verkehr
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Trassenverlauf des Brenner‑Basistunnels fest, definiert Sperrstreifen entlang der Tunnelachse und verbietet dort Bau‑ und Abbauarbeiten.Schwerpunkte
- Der Trassenverlauf des Brenner‑Basistunnels wird für die genannten Gemeinden festgelegt und umfasst Details zu Tunneltechnik, Zugangs‑tunneln und Deponien.
- In den definierten Geländestreifen dürfen keine Neu‑, Zu‑ oder Umbauten, keine Anlagenerstellung, keine Rohstoffgewinnung und keine Deponien errichtet oder erweitert werden.
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