Zusammenfassung
Die Verordnung verlegt den Amtssitz der Notarstelle Wien – Neubau I zum 1. Februar 2009 nach Josefstadt, basierend auf § 9 der Notariatsordnung.Bundesministerium für Justiz9/11/2008XXIII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung verlegt den Amtssitz der Notarstelle Wien – Neubau I zum 1. Februar 2009 nach Josefstadt, basierend auf § 9 der Notariatsordnung.Schwerpunkte
- Die Notarstelle Wien – Neubau I wird zum 1. Februar 2009 nach Josefstadt verlegt.
- Der Umzug soll die Erreichbarkeit für Bürger*innen verbessern und die Dienstleistung moderner gestalten.
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