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Finanzielle Ansprüche von Militärpersonal (Verordnung 2008) Verordnung vom 1/28/2008
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Bundesministerium für Landesverteidigung1/28/2008XXIII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Höhe von Grundvergütung, Monatsgeld, Dienstgradzulagen und verschiedenen Prämien für Soldaten und Milizpersonal. Sie trat am 1. Jänner 2008 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung von 2006.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Höhe verschiedener finanzieller Leistungen – Grundvergütung, Monatsgeld, Dienstgradzulage, Prämien und Einsatzvergütungen – für Soldaten fest.
  • Alle finanziellen Ansprüche gelten ab dem 1. Jänner 2008 und ersetzen die vorherige Verordnung BGBl. II Nr. 527/2006.
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Darabos Norbert, Mag.

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