Zusammenfassung
Die Grundrechtsbeschwerdekosten‑Verordnung legt die Kosten für Grundrechtsbeschwerden auf 800 Euro zuzüglich Umsatzsteuer fest und ist seit dem 1. Oktober 2008 gültig. Sie ersetzt die frühere Verordnung von 2003, die jedoch für bereits eingereichte Beschwerden weiter gilt.Bundesministerium für Justiz9/12/2008XXIII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Grundrechtsbeschwerdekosten‑Verordnung legt die Kosten für Grundrechtsbeschwerden auf 800 Euro zuzüglich Umsatzsteuer fest und ist seit dem 1. Oktober 2008 gültig. Sie ersetzt die frühere Verordnung von 2003, die jedoch für bereits eingereichte Beschwerden weiter gilt.Schwerpunkte
- Die Beschwerdekosten werden pauschal auf 800 Euro zuzüglich Umsatzsteuer festgesetzt.
- Die Verordnung gilt für Grundrechtsbeschwerden, die nach dem 30. September 2008 eingereicht werden.
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