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Rindertuberkuloseverordnung – Schutzmaßnahmen gegen Rinder‑Tuberkulose
Verordnung vom 15.09.2008

Zusammenfassung

Die Rindertuberkuloseverordnung legt fest, wie Tuberkulose bei Rindern und Ziegen verhindert, gemeldet und bekämpft werden soll. Sie definiert Verdachts‑ und Infektionsfälle, regelt Test‑ und Bewegungsverbote sowie die Maßnahmen bei bestätigten Ausbrüchen.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend9/15/2008XXIII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Rindertuberkuloseverordnung legt fest, wie Tuberkulose bei Rindern und Ziegen verhindert, gemeldet und bekämpft werden soll. Sie definiert Verdachts‑ und Infektionsfälle, regelt Test‑ und Bewegungsverbote sowie die Maßnahmen bei bestätigten Ausbrüchen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Rinder und Ziegen, die gemeinsam mit Rindern gehalten werden.
  • Bei Verdacht auf Tuberkulose muss unverzüglich gemeldet werden; das gilt für klinisch verdächtige Tiere, positive Testergebnisse und Fälle beim Tierhalter.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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