Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/23/2008XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung listet fünf winterharte Weizensorten, die 2009 für die Hartweizen‑Qualitätsprämie in Frage kommen, und stützt sich auf das Marktordnungsgesetz 2007.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt das rechtliche Fundament für die Qualitätsprämie fest, basierend auf §§ 8 Abs. 5 und 28 Abs. 2 Z 3 des Marktordnungsgesetzes 2007.
- Im Jahr 2009 kommen fünf winterharte Weizensorten – Auradur, Coradur, Lunadur, Superdur und Pröll – für die Prämie in Betracht.
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