<!--[-->Änderung der Universitäts‑Studienevidenzverordnung 2004 – neue Datenmelde‑ und Sicherheitsvorgaben<!--]-->
Änderung der Universitäts‑Studienevidenzverordnung 2004 – neue Datenmelde‑ und Sicherheitsvorgaben
Verordnung vom 23.09.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 328/2008 ändert die Universitäts‑Studienevidenzverordnung 2004 und führt umfangreiche Meldepflichten für Universitäten ein, um Studierendendaten zentral an das Bundesrechenzentrum zu übermitteln. Sie legt zudem Vorgaben zur Datensicherheit, Zugriffsberechtigung und Aufbewahrung fest.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung9/23/2008XXIII
Bildung
Statistik
Datenschutz
Verwaltungsrecht
öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung 328/2008 ändert die Universitäts‑Studienevidenzverordnung 2004 und führt umfangreiche Meldepflichten für Universitäten ein, um Studierendendaten zentral an das Bundesrechenzentrum zu übermitteln. Sie legt zudem Vorgaben zur Datensicherheit, Zugriffsberechtigung und Aufbewahrung fest.

Schwerpunkte

  • Universitäten müssen, wenn Bewerber*innen noch keine Sozialversicherungsnummer besitzen, Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und Heimatadresse an die Bundesanstalt Statistik Österreich melden.
  • Bei gemeinsam eingerichteten Studien darf die Zulassung nur an einer Universität erfolgen, wobei diese durch Vereinbarung festgelegt werden kann.
Dokumente (PDFs)
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Hahn Johannes, Dr.

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9 - Wien



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