Änderung der Universitäts‑Studienevidenzverordnung 2004 – neue Datenmelde‑ und Sicherheitsvorgaben Verordnung vom 9/23/2008
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung9/23/2008XXIII
Bildung
Statistik
Datenschutz
Verwaltungsrecht
öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 328/2008 ändert die Universitäts‑Studienevidenzverordnung 2004 und führt umfangreiche Meldepflichten für Universitäten ein, um Studierendendaten zentral an das Bundesrechenzentrum zu übermitteln. Sie legt zudem Vorgaben zur Datensicherheit, Zugriffsberechtigung und Aufbewahrung fest.Schwerpunkte
- Universitäten müssen, wenn Bewerber*innen noch keine Sozialversicherungsnummer besitzen, Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und Heimatadresse an die Bundesanstalt Statistik Österreich melden.
- Bei gemeinsam eingerichteten Studien darf die Zulassung nur an einer Universität erfolgen, wobei diese durch Vereinbarung festgelegt werden kann.
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