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Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Kalsdorf
Verordnung vom 29.09.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die seit 1987 bestehende Regelung über den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Kalsdorf auf und tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung9/29/2008XXIII
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die seit 1987 bestehende Regelung über den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Kalsdorf auf und tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Aufhebung basiert auf § 6 Abs. 5 des Munitionslagergesetzes 2003, das die Möglichkeit zur Auflösung von Gefährdungsbereichen vorsieht.
  • Die seit 1987 geltende Verordnung zum Munitionslager Kalsdorf wird vollständig aufgehoben.
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Darabos Norbert, Mag.

SPÖ


1B - Burgenland Süd



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