Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die seit 1987 bestehende Regelung über den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Kalsdorf auf und tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung9/29/2008XXIII
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die seit 1987 bestehende Regelung über den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Kalsdorf auf und tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Aufhebung basiert auf § 6 Abs. 5 des Munitionslagergesetzes 2003, das die Möglichkeit zur Auflösung von Gefährdungsbereichen vorsieht.
- Die seit 1987 geltende Verordnung zum Munitionslager Kalsdorf wird vollständig aufgehoben.
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