Bundesministerium für Landesverteidigung9/29/2008XXIII
Gesundheit
Finanzwesen
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt pauschale Kosten für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten im Heer fest und tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Krankentransport mit einem Heer‑Kraftfahrzeug wird mit 1,49 € pro gefahrenem Kilometer abgerechnet.
- Für den Krankentransport mit einem Heer‑Hubschrauber gilt ein Pauschalsatz pro Flugstunde (Höhe im Originaltext nicht angegeben).
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