Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Zuständigkeiten von Beamten und Vertragsbediensteten im Finanzressort, definiert nachgeordnete Dienststellen (z. B. Finanzämter, Zollämter) und tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen9/29/2008XXIII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Zuständigkeiten von Beamten und Vertragsbediensteten im Finanzressort, definiert nachgeordnete Dienststellen (z. B. Finanzämter, Zollämter) und tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Dienstrechtsverfahrensgesetz von 1984 und das Vertragsbedienstetengesetz von 1948 als gesetzliche Grundlage.
- Sie definiert die nachgeordneten Dienststellen, zu denen u. a. Finanzämter, Zollämter, die Bundesfinanzakademie, die Großbetriebsprüfung und das Amt der Münze Österreich gehören.
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