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Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung – BMF 2009
Verordnung vom 29.09.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Zuständigkeiten von Beamten und Vertragsbediensteten im Finanzressort, definiert nachgeordnete Dienststellen (z. B. Finanzämter, Zollämter) und tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen9/29/2008XXIII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Zuständigkeiten von Beamten und Vertragsbediensteten im Finanzressort, definiert nachgeordnete Dienststellen (z. B. Finanzämter, Zollämter) und tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das Dienstrechtsverfahrensgesetz von 1984 und das Vertragsbedienstetengesetz von 1948 als gesetzliche Grundlage.
  • Sie definiert die nachgeordneten Dienststellen, zu denen u. a. Finanzämter, Zollämter, die Bundesfinanzakademie, die Großbetriebsprüfung und das Amt der Münze Österreich gehören.
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