Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Erträge aus zahlreichen Steuern zwischen Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2008‑2010 verteilt werden. Sie definiert genaue Prozentsätze und Sonderregelungen, etwa einen zusätzlichen Vorweganteil für Vorarlberg.Bundesministerium für Finanzen10/1/2008XXIII
Finanzwesen
Steuerwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Erträge aus zahlreichen Steuern zwischen Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2008‑2010 verteilt werden. Sie definiert genaue Prozentsätze und Sonderregelungen, etwa einen zusätzlichen Vorweganteil für Vorarlberg.Schwerpunkte
- Die Erträge aus allen genannten Steuern werden im Jahr 2008 zu 71,798 % an den Bund, zu 16,491 % an die Länder und zu 11,711 % an die Gemeinden verteilt.
- Für die Jahre 2009 und 2010 ändern sich die Anteile auf 67,765 % (Bund), 20,524 % (Länder) und 11,711 % (Gemeinden).
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