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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen (Oktober 2008) Verordnung vom 10/6/2008
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Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten10/6/2008XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Oktober 2008 für zahlreiche ausländische Dienstorte die jeweiligen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Rechtliche Grundlage: Die Verordnung beruft sich auf § 21b Abs. 1‑3 des Gehaltsgesetzes 1956.
  • Ziel: Einheitliche Festlegung der Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete im Monat Oktober 2008.
Dokumente (PDFs)
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