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Sonderpauschalvergütung für Rechtsanwält*innen in langwierigen Verfahren (Jahr 2006)
Verordnung vom 07.10.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund im Jahr 2006 eine Pauschalvergütung von insgesamt 341 302 Euro an Rechtsanwält*innen zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
Bundesministerium für Justiz10/7/2008XXIII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund im Jahr 2006 eine Pauschalvergütung von insgesamt 341 302 Euro an Rechtsanwält*innen zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.

Schwerpunkte

  • Der Bund zahlt für das Jahr 2006 eine einmalige Pauschalvergütung von 341 301,81 Euro an alle Rechtsanwält*innen, die in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren tätig waren.
  • Die Zahlung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates.
Dokumente (PDFs)
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