Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ergänzt die Beschaffungscontrolling‑Verordnung um Definitionen, eine einheitliche Datenbasis, KMU‑Förderung, Nachhaltigkeits‑ und Innovationskriterien sowie erweiterte Berichtspflichten.Bundesministerium für Finanzen10/9/2008XXIII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ergänzt die Beschaffungscontrolling‑Verordnung um Definitionen, eine einheitliche Datenbasis, KMU‑Förderung, Nachhaltigkeits‑ und Innovationskriterien sowie erweiterte Berichtspflichten.Schwerpunkte
- Der Begriff „Auftragssumme“ wird definiert: Sie umfasst den Wert des vergebenen Auftrags inkl. aller Steuern und Abgaben, wobei Mehr‑ oder Minderleistungen berücksichtigt werden.
- Die Bezeichnung „Rahmenverträge“ wird in den genannten Ziffern durch das allgemeinere Wort „Verträge“ ersetzt.
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