Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend10/10/2008XXIII
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 360/2008 ergänzt die Geschäftsordnung des Tierschutzrates um feste und ad‑hoc‑Arbeitsgruppen, regelt deren Aufgaben, Kostenübernahme und Zusammensetzung.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 42 Abs. 4a des Tierschutzgesetzes.
- Die neue § 12 regelt die Einrichtung, Aufgaben, Kostenübernahme und Arbeitsweise von (steten und ad‑hoc) Arbeitsgruppen.
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