Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt das Chemikalien‑Verbotsgesetz und verbietet das Inverkehrbringen von Quecksilber in Fieberthermometern sowie vielen anderen Messinstrumenten, mit Ausnahmen für sehr alte Geräte und bereits im Gebrauch befindliche Geräte.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/10/2008XXIII
Umwelt
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt das Chemikalien‑Verbotsgesetz und verbietet das Inverkehrbringen von Quecksilber in Fieberthermometern sowie vielen anderen Messinstrumenten, mit Ausnahmen für sehr alte Geräte und bereits im Gebrauch befindliche Geräte.Schwerpunkte
- Ein generelles Verbot wird eingeführt, das das Inverkehrbringen von Quecksilber in Fieberthermometern und anderen Messinstrumenten für die breite Öffentlichkeit untersagt.
- Eine Ausnahme gilt für Messinstrumente, die am 3. Oktober 2007 bereits älter als 50 Jahre waren – diese dürfen weiterhin Quecksilber enthalten.
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