Einbeziehung von Lawinenwarn‑ und First‑Responder‑Mitgliedern in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung
Verordnung vom 14.10.2008Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung um die Mitglieder der Lawinenwarnkommission von Puchberg am Schneeberg und um die Mitglieder des Vereins First Responder Arnsdorf Medical Service. Gleichzeitig wird die alte Verordnung BGBl. II Nr. 239/2001 aufgehoben.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend10/14/2008XXIII
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Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung um die Mitglieder der Lawinenwarnkommission von Puchberg am Schneeberg und um die Mitglieder des Vereins First Responder Arnsdorf Medical Service. Gleichzeitig wird die alte Verordnung BGBl. II Nr. 239/2001 aufgehoben.Schwerpunkte
- Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommission von Puchberg am Schneeberg werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
- Mitglieder des Vereins „First Responder Arnsdorf Medical Service“ werden ebenfalls in die Zusatzversicherung aufgenommen.
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