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Anpassungsfaktor 2009 und gestaffelte Pensionsanhebung
Verordnung vom 14.10.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Anpassungsfaktor von 1,032 für das Jahr 2009 fest und regelt eine gestaffelte Erhöhung der Pensionen: bis 2 412 € monatlich um den Faktor 1,034, darüber hinaus um 82,01 €.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz10/14/2008XXIII
Sozialpolitik
Altersversorgungssystem

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Anpassungsfaktor von 1,032 für das Jahr 2009 fest und regelt eine gestaffelte Erhöhung der Pensionen: bis 2 412 € monatlich um den Faktor 1,034, darüber hinaus um 82,01 €.

Schwerpunkte

  • Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2009 wird auf 1,032 festgesetzt.
  • Der Richtwert nach § 108e Abs. 9 Z 1 dient als Basis für die Festsetzung des Anpassungsfaktors.
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Buchinger Erwin, Dr.

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