Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Anpassungsfaktor von 1,032 für das Jahr 2009 fest und regelt eine gestaffelte Erhöhung der Pensionen: bis 2 412 € monatlich um den Faktor 1,034, darüber hinaus um 82,01 €.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz10/14/2008XXIII
Sozialpolitik
Altersversorgungssystem
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Anpassungsfaktor von 1,032 für das Jahr 2009 fest und regelt eine gestaffelte Erhöhung der Pensionen: bis 2 412 € monatlich um den Faktor 1,034, darüber hinaus um 82,01 €.Schwerpunkte
- Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2009 wird auf 1,032 festgesetzt.
- Der Richtwert nach § 108e Abs. 9 Z 1 dient als Basis für die Festsetzung des Anpassungsfaktors.
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