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Anpassungsfaktor 2009 und gestaffelte Pensionsanhebung Verordnung vom 10/14/2008
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Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz10/14/2008XXIII
Sozialpolitik
Altersversorgungssystem

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Anpassungsfaktor von 1,032 für das Jahr 2009 fest und regelt eine gestaffelte Erhöhung der Pensionen: bis 2 412 € monatlich um den Faktor 1,034, darüber hinaus um 82,01 €.

Schwerpunkte

  • Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2009 wird auf 1,032 festgesetzt.
  • Der Richtwert nach § 108e Abs. 9 Z 1 dient als Basis für die Festsetzung des Anpassungsfaktors.
Dokumente (PDFs)
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Buchinger Erwin, Dr.




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