Zusammenfassung
Die Verordnung 368/2008 ändert die Zollrechts‑Durchführungsverordnung: Sie definiert neue geringwertige Waren bis 22 Euro und legt das Inkrafttreten auf den 1. Dezember 2008 fest.Bundesministerium für Finanzen10/17/2008XXIII
Wirtschaft
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 368/2008 ändert die Zollrechts‑Durchführungsverordnung: Sie definiert neue geringwertige Waren bis 22 Euro und legt das Inkrafttreten auf den 1. Dezember 2008 fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die Liste der Waren, die bis zu einem Gesamtwert von 22 Euro als geringwertig gelten.
- Ein neuer Absatz 6 in § 30 legt das Inkrafttreten der Änderung auf den 1. Dezember 2008 fest.
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