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Vermarktungsvorschriften für Olivenöl – Zulassung, Dokumentation und Kontrollen
Verordnung vom 23.10.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Unternehmen Olivenöl verpacken dürfen, wie sie sich zulassen müssen, welche Unterlagen sie vier Jahre aufbewahren und wie Kontrollen sowie Strafen bei Verstößen erfolgen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/23/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Unternehmen Olivenöl verpacken dürfen, wie sie sich zulassen müssen, welche Unterlagen sie vier Jahre aufbewahren und wie Kontrollen sowie Strafen bei Verstößen erfolgen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für die Umsetzung von EU‑Verordnungen zu Olivenöl und legt den Geltungsbereich fest.
  • Unternehmen mit Sitz in Österreich, die Olivenöl bis zu fünf bzw. zehn Liter eigenvolumen verpacken oder in Verkehr bringen, benötigen eine behördliche Zulassung.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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