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Änderung der Süßungsmittelverordnung – Beschränkung zulässiger Süßstoffe
Verordnung vom 24.10.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 374/2008 beschränkt zulässige Süßstoffe auf jene, die in Anhang I gelistet und den Reinheitskriterien von Anhang II entsprechen, und setzt zahlreiche EU‑Richtlinien zum Thema um.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend10/24/2008XXIII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung 374/2008 beschränkt zulässige Süßstoffe auf jene, die in Anhang I gelistet und den Reinheitskriterien von Anhang II entsprechen, und setzt zahlreiche EU‑Richtlinien zum Thema um.

Schwerpunkte

  • Nur Süßungsmittel, die in Anhang I aufgeführt und die Reinheitskriterien des Anhangs II erfüllen, dürfen verwendet werden.
  • Die Verordnung setzt mehrere EU‑Richtlinien zu Süßungsmitteln und Lebensmittelzusatzstoffen in nationales Recht um.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.

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