Bundesministerium für Landesverteidigung10/28/2008XXIV
Luftverkehr
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt Kennzeichnung, Lufttüchtigkeit und Betriebstüchtigkeit von österreichischen Militärluftfahrzeugen und -geräten sowie die dafür notwendigen Prüfungen.Schwerpunkte
- Militärluftfahrzeuge und militärische Luftfahrtgeräte, die das österreichische Kennzeichen tragen, müssen ein spezielles Kennzeichen aus Staatswappen und Dienstbezeichnung führen.
- Das Kennzeichen muss gut sichtbar an ebenen Außenflächen angebracht werden, bei Fallschirmen auf der oberen Klappe der Verpackung.
Dokumente (PDFs)
