<!--[-->Militärluftfahrzeug‑ und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008<!--]-->
Militärluftfahrzeug‑ und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008 Verordnung vom 10/28/2008
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Bundesministerium für Landesverteidigung10/28/2008XXIV
Luftverkehr
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt Kennzeichnung, Lufttüchtigkeit und Betriebstüchtigkeit von österreichischen Militärluftfahrzeugen und -geräten sowie die dafür notwendigen Prüfungen.

Schwerpunkte

  • Militärluftfahrzeuge und militärische Luftfahrtgeräte, die das österreichische Kennzeichen tragen, müssen ein spezielles Kennzeichen aus Staatswappen und Dienstbezeichnung führen.
  • Das Kennzeichen muss gut sichtbar an ebenen Außenflächen angebracht werden, bei Fallschirmen auf der oberen Klappe der Verpackung.
Dokumente (PDFs)
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Darabos Norbert, Mag.

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