Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung1/30/2008XXIII
Forschung und geistiges Eigentum
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Aufgaben, Finanzierung und Organisationsstruktur des Österreichischen Archäologischen Instituts. Sie legt fest, wie das Institut geführt wird, welche Gremien es gibt und wie Budgets sowie Qualitäts‑sicherungsmaßnahmen zu handhaben sind.Schwerpunkte
- Das Institut führt archäologische Forschung durch, plant Feldprojekte im In‑ und Ausland, kooperiert mit Universitäten und fördert Nachwuchsforscher.
- Die Finanzierung erfolgt über Bundeszuwendungen, Aufträge von Dritten und weitere öffentliche bzw. private Mittel; für Serviceleistungen muss ein voller Kostenersatz geleistet werden.
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