Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen finanzielle Hilfen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz oder dem Interbankmarkt‑Stärkungsgesetz erhalten dürfen. Sie verlangt nachhaltige Geschäftspraktiken, eine gezielte Mittelverwendung für Kredite an KMU und Haushalte sowie strenge Vorgaben zu Vergütungen, Dividenden und Berichtspflichten.Bundesministerium für Finanzen10/30/2008XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen finanzielle Hilfen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz oder dem Interbankmarkt‑Stärkungsgesetz erhalten dürfen. Sie verlangt nachhaltige Geschäftspraktiken, eine gezielte Mittelverwendung für Kredite an KMU und Haushalte sowie strenge Vorgaben zu Vergütungen, Dividenden und Berichtspflichten.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die finanzielle Hilfen nach dem FinStaG oder IBSG erhalten.
- Begünstigte müssen ihre Geschäftspolitik nachhaltig ausrichten und können bei besonders riskanten Aktivitäten verpflichtet sein, diese zu reduzieren oder aufzugeben.
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