Zusammenfassung
Die Verordnung 384/2008 ändert den Anhang 2 der Rindertuberkuloseverordnung und legt fest, dass in vier Bezirken bis zum 31. März 2009 Tbc‑Tests an Rindern durchzuführen sind.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend10/30/2008XXIV
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 384/2008 ändert den Anhang 2 der Rindertuberkuloseverordnung und legt fest, dass in vier Bezirken bis zum 31. März 2009 Tbc‑Tests an Rindern durchzuführen sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Tierseuchengesetz als Rechtsgrundlage.
- Der bisherige Anhang 2 wird durch einen neuen Anhang ersetzt, der die betroffenen Bezirke festlegt.
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