Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/31/2008XXIV
Bildung
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung über die Externistenprüfungen wird umfassend geändert: Begriffe, Formulierungen und Verwaltungsabläufe werden modernisiert und präzisiert.Schwerpunkte
- Im ersten Absatz wird der Text um den Hinweis „im Bereich der vom Regelungsbereich des Schulunterrichtsgesetzes erfassten Schulen.“ ergänzt.
- Der Begriff „Leibeserziehung“ wird durch „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“ ersetzt, und „Leibesübungen“ wird zu „Bewegung und Sport“ geändert.
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