Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/4/2008XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet in fünf Gemeinden des Burgenlandes, um den Bau eines Abschnitts der S 31 Schnellstraße zu ermöglichen.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 als gesetzliche Grundlage für die Erklärung des Planungsgebiets.
- Ein Gebiet im Bereich der Gemeinden Donnerskirchen, Schützen am Gebirge, Oslip, Eisenstadt und Trausdorf an der Wulka wird zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
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