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Statistik‑Verordnung zum Viehbestand 2008
Verordnung vom 12.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Erhebung von Viehdaten für das Jahr 2008: Stichprobe bei Schweinen, Schafen und Ziegen, Vollerhebung bei Rindern, Stichtag 1. Dezember 2008, und eine Kostenabfindung von 1,79 € pro Einheit für die beteiligten Gemeinden.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/12/2008XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Erhebung von Viehdaten für das Jahr 2008: Stichprobe bei Schweinen, Schafen und Ziegen, Vollerhebung bei Rindern, Stichtag 1. Dezember 2008, und eine Kostenabfindung von 1,79 € pro Einheit für die beteiligten Gemeinden.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich erhebt Daten zu Schweinen, Schafen und Ziegen anhand einer Stichprobe von 7 000 landwirtschaftlichen Betrieben.
  • Für Rinder wird eine Vollerhebung durchgeführt, bei der die Bundesanstalt Verwaltungsdaten von Agrarmarkt Austria nutzt.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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