Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 7 235 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Kräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf 24 Wochen bis spätestens 15. Mai 2009. EU‑Staatsangehörige werden bevorzugt; das Regelwerk gilt bis zum 30. April 2009.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/14/2008XXIV
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 7 235 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Kräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf 24 Wochen bis spätestens 15. Mai 2009. EU‑Staatsangehörige werden bevorzugt; das Regelwerk gilt bis zum 30. April 2009.Schwerpunkte
- Ein Gesamtkontingent von 7 235 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Kräfte im Wintertourismus wird festgelegt.
- Das Kontingent wird auf die Bundesländer verteilt, wobei einzelne Zahlen für Schaustellerbetriebe angegeben sind.
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