Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ergänzt die Fachkräfte‑BHZÜV um zwei neue Berufskategorien – Isolierer/innen und Lebensmittelhersteller/innen – und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Dezember 2008 fest.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/18/2008XXIV
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ergänzt die Fachkräfte‑BHZÜV um zwei neue Berufskategorien – Isolierer/innen und Lebensmittelhersteller/innen – und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Dezember 2008 fest.Schwerpunkte
- Die Berufsliste wird um die beiden neuen Berufe „Isolierer/innen“ und „Kaffee‑ und andere Nahrungsmittelhersteller/innen“ erweitert.
- Ein neuer Absatz 3 wird zu § 2 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Verordnung zum 1. Dezember 2008 festlegt.
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