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Änderung der Anhänge der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung (2008)
Verordnung vom 18.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 18. November 2008 ändert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung: § 8 wird gestrichen, neue Schutzzonen für Oberösterreich, Salzburg und schließlich das ganze Land festgelegt, es gibt keine Kontrollzonen und es werden Impfgebiete, -zeitraum und -stoff (BTVPUR AlSap 8 von Merial) nach § 7 bestimmt.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/18/2008XXIV
Umwelt
Gesundheit
Tierschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung von 18. November 2008 ändert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung: § 8 wird gestrichen, neue Schutzzonen für Oberösterreich, Salzburg und schließlich das ganze Land festgelegt, es gibt keine Kontrollzonen und es werden Impfgebiete, -zeitraum und -stoff (BTVPUR AlSap 8 von Merial) nach § 7 bestimmt.

Schwerpunkte

  • Der Paragraph § 8 samt seiner Überschrift wird aus der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung entfernt.
  • Die Verordnung stützt sich auf mehrere Bestimmungen des Tierseuchengesetzes (TSG), darunter §§ 1 Abs. 6, 2c, 12, 23 Abs. 2 und 25a Abs. 3.
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