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28. Nachtrag zum Arzneibuch – Einführung der EU‑Pharmakopöe 2008
Verordnung vom 19.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung führt das Europäische Arzneibuch 6. Auflage (2008) als verbindliche Grundlage ein, setzt ältere Monographien außer Kraft und lässt den 27. Nachtrag unverändert.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/19/2008XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt das Europäische Arzneibuch 6. Auflage (2008) als verbindliche Grundlage ein, setzt ältere Monographien außer Kraft und lässt den 27. Nachtrag unverändert.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des Europäischen Arzneibuchs, 6. Auflage (2008), wird als verbindliche Grundlage für das österreichische Arzneibuch eingeführt.
  • Alle Monographien aus der 5. Auflage (2005) des Europäischen Arzneibuchs und die entsprechenden Einträge des Österreichischen Arzneibuchs, die durch die neue Auflage ersetzt wurden, werden außer Kraft gesetzt.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.

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