Zusammenfassung
Die Verordnung führt das Europäische Arzneibuch 6. Auflage (2008) als verbindliche Grundlage ein, setzt ältere Monographien außer Kraft und lässt den 27. Nachtrag unverändert.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/19/2008XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt das Europäische Arzneibuch 6. Auflage (2008) als verbindliche Grundlage ein, setzt ältere Monographien außer Kraft und lässt den 27. Nachtrag unverändert.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des Europäischen Arzneibuchs, 6. Auflage (2008), wird als verbindliche Grundlage für das österreichische Arzneibuch eingeführt.
- Alle Monographien aus der 5. Auflage (2005) des Europäischen Arzneibuchs und die entsprechenden Einträge des Österreichischen Arzneibuchs, die durch die neue Auflage ersetzt wurden, werden außer Kraft gesetzt.
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